AGBs

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der INVENIO Real Estate
GmbH, Münchener Str. 2, 86633 München (im Folgenden kurz
„ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im
Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die
„PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über
Beratungsleistungen und Consulting in Vertrieb und Marketing
(nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an
Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der
ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des
KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache
zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines
Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige
Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem
KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen
Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen
Einbeziehung bedarf.
7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische
Maskulinum verwendet wird, gilt dies allein aus Gründen der
Einfachheit, ohne dass hiermit eine Wertung verbunden ist.

 

2. Leistungen
1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere die
Teilnahme an Consulting Agenturdienstleistung, Saas-Zugänge, CRM-
Zugänge, Beratungen und Seminaren, an, die multimedial,
videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die
Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder
individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt
werden und insbesondere auch Videos, Audioaufnahmen und/oder
Online-Trainingskurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt
sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und
KUNDE.
2. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem
KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen
und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
3. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten
Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen
späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

4. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller
vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer,
zu bedienen.
5. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen
Consulting-, Leistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
6. Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten
und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, o. dgl.), gelten

 

3. Vertragsschluss
1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen
Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein
verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags
dar.
2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN
kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder
Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail, Angebot) oder
schriftlich erfolgen.
3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem
ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der
ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu
Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-
Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE
im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

 

4. Vergütung
1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltende Vergütung, sofern keine hiervon
abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich USt. in gesetzlicher Höhe.
2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung
verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit
Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 4 Tagen.
3. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und
verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER,
bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle
unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige
anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben
unterlässt.

 

5. Verzug
1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER
beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung
vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche
notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend
erbracht wurden.
2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der
ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der
fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche
Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens
zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der
ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum
nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als
Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der
ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an
Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

 

6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER
grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über
alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines
bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind.
3. Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen
Voraussetzungen bereitgehalten werden, um das Angebot vollständig
nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige
Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messenger Dienste,
etc. Der ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht
verantwortlich.
4. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom,
Teams, Skype, TeamViewer oder dergleichen) durchzuführen.
5. Sofern der KUNDE vom ANBIETER Leads bezieht oder sich am
Werbebudget des ANBIETERS beteiligt, gehören die damit generierten
sogenannten Leads (über Marketing generierten Kontakte)
uneingeschränkt dem ANBIETER.
6. Sofern der KUNDE das CRM des ANBIETERS nutzt, erklärt er sich
damit einverstanden, dass jegliche Kontakte vom ANBIETER jederzeit
kontaktiert werden dürfen und diese sogleich zwingend Kenntnis
darüber haben, dass die Kontakte auf dem CRM des ANBIETERS
gespeichert und verarbeitet werden.

 

7. Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung
vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige
ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend
geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier
Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen
Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.

 

8. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren
oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden
Regelungen:
2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und
dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine
vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten
anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des
ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

4. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten
Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu
erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen
lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

 

9. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, CopeCart und PayPal
möglich.
2. Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung
gegenüber dem KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den
ANBIETER insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den
KUNDEN einzugeben.
3. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem
ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch
innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Firmen-
Einzugsermächtigung zu erteilen und diese binnen 3 Tagen bei seiner
Bank zu hinterlegen.
4. Die Vorabinformation kann dem KUNDEN bis einen Tag vor
Lastschrifteinzug übermittelt werden.
5. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender
Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen
Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der
Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE
diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das
jeweilige Kreditinstitut entstehen.
6. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die
Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom
KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit
ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon
abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür
zusätzlich anfallenden Kosten.

 

10.Haftung auf Schadensersatz
1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden
Regelungen:
2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder
Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der
ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der
Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder
zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener
Mängel.
3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des
vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die
auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

11.Datenschutz, Geheimhaltung
1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER
personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in
maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle
personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der
Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem
Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

 

12.Urheberrecht
1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten
Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches –
Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder
Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere
nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-,
Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-
Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu
möglichen Schadensersatzansprüchen.
3. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter
Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere
auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und
inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt – im Rahmen des
Vertragsverhältnisses und den damit in Zusammenhang stehenden
Nutzungen – ausgewertet werden dürfen. 

 

13.Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB
Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

1. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz
nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken,
Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung
nicht verpflichtet.
1. Gerichtsstand, Rechtswahl, sonstige Bestimmungen
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.
2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund,
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere
Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht berührt.